Kinderwagenverbot auf Rolltreppen

Mit der neuen EU-Richtlinie DIN EN 115-1, die zum 1.1.2010 in Kraft trat, ist es, zumindest auf den ersten Blick, verboten mit einem Kinderwagen Rolltreppen zu nutzen. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, daß es sich dabei nur um eine sogenannte EU-Richtlinie handelt, die keinesfalls rechtlich bindend ist und bei Nichtbeachtung keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Sie schreibt den Herstellern von Rolltreppen vor, bei neu eingerichteten Treppen entsprechende Verbotsschilder anzubringen. Noch dazu gibt es, z.B. bei den Münchener Verkehsbetrieben, lokalen Widerstand. Dort verzichtet man vorerst auf die Anbringung der Symbole. Die Richtlinie soll wohl v.a. die Hersteller von Rolltreppen rechtlich gegen Schadensersatzklagen absichern. Inwieweit die Regelung zur Sicherheit der Kinder beiträgt sei hier mal in Frage gestellt. Die alternative Nutzung der normalen Treppen birgt ebenfalls Gefahrenpotential und scheitert nicht selten an der fehlenden Hilfsbereitschaft anderer Passanten. So kann man die DIN-Norm als weiteres Argument im populären EU-Regelungswahn-Bashing anführen, einfach weiterhin Rolltreppe fahren oder ganz entspannt ab und zu auf ein Tragetuch ausweichen. Welches da am besten geeignet ist, zeigt unsere Übersicht der Babytragehilfen.


Über Heiko Bielinski

Wohnt gerne in München, weil es da das beste Bier gibt und hat einen sehr lustigen Sohn und eine sehr proppere Tochter.

07. Januar 2010 von Heiko Bielinski
Kategorien: Baby, Featured, Kleinkind, News | Schreibe einen Kommentar

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