Tricksen beim Elterngeld doch legal
Beim Antrag auf Elterngeld wird das Nettoeinkommen des Antragstellers als Basis genommen. Je höher das Einkommen in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes, desto höher fällt das Elterngeld aus. Ein guter Grund also für den Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, die Steuerklasse zu wechseln. Eine Elterngeldstelle in Nordrhein-Westfalen hatte den Wechsel in einem Fall als missbräuchlich abgelehnt. Das dortige Landessozialgericht hat jedoch jetzt entschieden, dass das Vorgehen zulässig und legal ist.
Das Gesetz gilt für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren sind. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtswirksam. Der Gesetzgeber hätte dies im Gesetzestext ausdrücklich regeln müssen, wenn er einen Steuerklassenwechsel hätte ausschließen wollen, so die Begründung.
Ein Wechsel kann sich lohnen. Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Betrag von 800 bzw. 1000 Euro.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird es wohl bei den Pressemitteilungen des NRW-Justizportals erscheinen.
(via Konten-Check 24)
1 Kommentar
Man kann andere Menschen nicht motivieren!
Dieser Spruch von Reinhard Sprenger aus seinem Buch “Mythos Motivation” gilt auch für diese gute Absicht.
Zu dem ganzen Thema habe ich einen längeren Beitrag geschrieben: http://tinyurl.com/d3xuym